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четверг, 9 июня 2011 г.

Warum wurde Christy Schwundeck von der Polizei in einem Jobcenter getötet?


Am 19. Mai 2011 wurde Christy Schwundeck in einem Jobcenter in Frankfurt am Main von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt behauptete noch am selben Tag vor der Presse, es handele sich eindeutig um Notwehr, da Frau Schwundeck die Polizei mit einem Messer attackiert habe. Die Deutsche Polizei-Gewerkschaft bezeichnete in einer zynischen Pressemitteilung „ausrastende Antragsteller“ als das Problem und machte Jobcenter-Mitarbeiter und Polizei zum Opfer.

Wir fragen: Warum sollen wir akzeptieren, dass zwei bewaffnete und ausgebildete Polizisten eine Frau mit einem Messer nicht entwaffnen, sondern direkt erschießen?

Wir fragen: Wie kann es sein, dass Polizeibeamte so schnell zur Waffe greifen und in den Bauch, also mit eindeutig tödlicher Wirkung, schießen?

Soll hier wieder vertuscht werden, wie es zum Tod eines schwarzen Menschen in Deutschland kam? Das Verhalten der Polizei, die Christy Schwundeck in den Bauch und damit tödlich verletzte, wurde und wird nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Wir erinnern uns an andere Opfer polizeilicher Gewalt, deren Tod nie aufgeklärt wurde. Wir nennen Dominique Kumadio, der 2008 in Dortmund von Polizisten aus dem Auto heraus erschossen wurde – es kam nie zu einem Prozess gegen die Polizeibeamten. Wir nennen Mariame N’Deye Sarr, die 2001 von einem Polizisten mit ihrem Kind auf dem Arm erschossen wurde und deren Tod nie aufgeklärt wurde. Wir nennen Oury Jalloh, dessen Mord in einer Polizeizelle in Dessau nur nach hartnäckigem Kampf vor Gericht gebracht wurde und dessen Mörder bis heute nicht bestraft wurden. Wir müssten viele weitere nennen…

Wir fragen: Wer ist der Nächste? Sollen wir wieder akzeptieren, dass eine Erschießung verharmlost und vertuscht wird und unaufgeklärt bleibt?

In der Presse wurde Christy Schwundeck nicht nur als verrückt und aggressiv dargestellt und die schießende Polizistin zum Opfer erklärt, sondern weitere diskriminierende Stichwörter wie „Drogen“ und „ungeklärter Aufenthalt“ genannt. Der Name der Erschossenen wurde nicht genannt. Sie wurde anonym, ohne Namen und Gesicht.

Wir fragen: Wie kann es sein, dass die Medien ein Opfer verunglimpfen und beschimpfen? Wie kann es sein, dass niemand die Frage nach dem Verhalten der Polizei stellt?

Die Behörde wurde geschlossen, weitere Informationen zum Geschehen wurden nicht veröffentlicht und der Name erst eine Woche später veröffentlicht. Als Verwandte von Christy Schwundeck als Ausdruck ihrer Trauer einen Kranz in der Behörde niederlegen wollten, wurden sie daran gehindert, der dann vor dem Gebäude abgelegte Kranz umgehend entfernt.

Wir fragen: Soll Christy Schwundeck verschwinden, damit die Täter straffrei bleiben?

Wir sagen: Christy Schwundeck war eine von uns! Sie war Mutter und Frau, sie war ein Mensch mit Träumen und Hoffnungen, mit Freuden und mit Leiden! Wir lassen nicht zu, dass sie vergessen wird. Wir lassen nicht zu, dass sie diffamiert wird, damit es gerechtfertigt erscheint, dass sie getötet wurde!

Wir fordern die lückenlose Aufklärung der Erschießung von Christy Schwundeck! Wir fordern ein ordnungsgemäßes und rechtsstaatliches Gerichtsverfahren gegen die Polizeibeamten! Kommt zur Demonstration am Samstag, 18. Juni, 14:00 Hauptbahnhof, Frankfurt/Main 

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/warum-wurde-christy-schwundeck-getoetet.php

суббота, 26 февраля 2011 г.

HARTZ IV: STROMKOSTEN GUTHABEN IST EINKOMMEN

HARTZ IV: STROMKOSTEN GUTHABEN IST EINKOMMEN


Empfänger von Sozialhilfe müssen zuviel gezahlte Stromkosten, die sie nach der Endabrechnung zurück erstattet bekommen, als Einkommen anrechnen lassen. So jedenfalls urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 8 SO 35/07 R).
Zuviel gezahlte Stromkosten, die vom Stromlieferanten zurück erstattet wird, gilt als "Einkommen"
Empfänger von Sozialhilfe müssen zuviel gezahlte Stromkosten, die sie nach der Endabrechnung zurück erstattet bekommen, als Einkommen anrechnen lassen. So jedenfalls urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 8 SO 35/07 R). Das bedeutet, dass die Zurückerstattung durch den Energielieferanten an die Sozialhilfe angerechnet wird und somit sich der monatliche Regelsatz entsprechend der Zurückzahlung verringert.

Im konkreten Fall hatte der Leistungsträger einem Sozialhilfeempfänger die Regelleistung für Februar 2006 um 205 Euro gekürzt. Der selbe Betrag wurde von den Stadtwerken nach der Jahresendabrechnung zurück erstattet. Die Behörde argumentierte, der Betrag sei als "Einkommen" anzurechnen. Dagegen wehrte sich der Betroffene erfolglos vor den gerichtlichen Instanzen und das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte die Verfahrensweise der Behörde.

Das BSG ließ die Argumentation des Klägers nicht gelten, der erstattete Betrag sei Schonvermögen und damit geschützt. Zudem werde er gegenüber jenen benachteiligt, die einen geringeren Stromkostenabschlag zahlen. Während er Energie spare und die Erstattung der Energielieferanten als Einkommen angerechnet werde, gelte dies nicht für Hilfeempfänger, die vorab geringere Stromkostenabschläge gezahlt hätten. Die obersten Sozialrichter urteilten jedoch, dass zum Einkommen alle Einkünfte zählten, die man in dem Bedarfszeitraum erhalte. Zudem habe der Sozialleistungsempfänger es "selbst in der Hand, seinen Energieverbrauch an den monatlichen Stromkostenabschlägen anzupassen." 

Der Kölner Selbsthilfeverein "Die KEAs e.V." zeigte sich schockiert über dieses Urteil: "Um es ganz deutlich zu sagen: Wenn dieses Urteil rechtens im Sinne logischer Zusammenhänge ist, dann sind fortan die Wechselgelder, die Hilfeempfänger an den Kassen der Supermärkte erhalten, meldepflichtige und zudem anrechenbare Einkommen. Nichts anderes geschieht bei der pauschalen Zahlung und Rückerstattung von Stromkosten." 

Das BSG stützt sich dabei auf den § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. „Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch ...“

Die Sache "stinkt gewaltig zum Himmel" und hat genau genommen zwei dicke Haken, auf die wir das Bundessozialgericht gerne hinweisen möchten:
1. Sofern Stromkosten nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören und auch im Fall des Klägers aus seiner Regelleistung beglichen wurden, handelt es sich um „Leistungen nach dem SGB“ und gelten laut dem oben zitierten Satz nicht als Einkommen.

Der Kläger hat eigeninitiativ Strom und somit Geld gespart, was einer auch i.S. des SGB geforderten Ansparung (z.B. für Möbel, Kleidung etc.) gleichgestellt sein müsste.

2. Nur einen Absatz weiter im selben Paragrafen heißt es: „Von dem Einkommen sind abzusetzen … [Satz 4] die mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben.“

Also selbst wenn man das Guthaben als "Einkommen" betrachten möchte, dann ist die Differenz, die sich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch und der gezahlten Monatspauschale ergibt just jene abzusetzende Ausgabe, die zur „Erzielung des Einkommens notwendig“ war. Hätte der Kläger nämlich nicht zuviel bezahlt, wäre es nicht zu diesem Guthaben gekommen.

Mit diesem Urteil wird nicht nur das (An)Sparverhalten Hartz IV-Betroffener ad absurdum geführt, sondern auch das Pauschal-Zahlsystem der Energieversorger. Gesetzt dem umgekehrten Fall, der Betroffene hätte monatlich zuwenig gezahlt, müsste die Summe der Nachzahlung ja auch erstmal angespart werden oder als unabwendbarer Bedarf als Darlehen durch den Leistungsträger vorgeschossen werden. (Sm, Keas, BSG 24.07.2009)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-stromkosten-guthaben-ist-einkommen3112.php

Was sich für Hartz-IV-Empfänger nun ändert

  Foto: dapd
Bundestag und Bundesrat stimmen für Reform

Was sich für Hartz-IV-Empfänger nun ändert

zuletzt aktualisiert: 25.02.2011 - 14:49
Düsseldorf (RPO). Das monatelange Ringen um die Hartz-IV-Reform hat ein Ende. Nach dem zweiten Anlauf im Vermittlungsausschuss stimmten am Freitag Bundestag und Bundesrat für die Änderungen. Für die Hartz-IV-Empfänger bedeutet das vor allem eins: Sie erhalten zunächst fünf Euro pro Monat mehr. Wir zeigen, was sich sonst noch ändert.
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Wie verhält es sich mit den neuen Regelsätzen?
Nach dem Willen der Bundesregierung sollten diese eigentlich nur um fünf Euro steigen, einer der größten Streitpunkte bei den Verhandlungen. Nun gibt es eine gestaffelte Erhöhung. Rückwirkend zum Januar erhalten die rund 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger fünf Euro monatlich mehr. Damit steigt der Regelsatz auf 364 Euro pro Monat.
Ab Beginn 2012 gibt es dann eine zweite Erhöhung um drei Euro. Diese erfolgt zusätzlich zur jährlichen Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben unverändert. Sie liegen bei 215 Euro (null bis fünf Jahre), 251 Euro (sechs bis 13) und 287 Euro (14 bis 17).
Die Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel ehrenamtlich in Vereinen tätige Hartz-IV-Bezieher bekommen, wird bis zur Höhe von 175 Euro monatlich nicht mehr vom Regelsatz abgezogen.  Der Regelsatz für Behinderte ab 25 Jahren (sie erhalten derzeit 80 Prozent) wird überprüft mit dem Ziel, dass sie das Arbeitslosengeld II künftig in voller Höhe bekommen.
Wie schnell werden die neuen Beträge ausgezahlt?
Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, die neuen Regelsätze ab April auszuzahlen. Mit dieser Überweisung sollen dann auch die rückwirkenden Zahlungen für Januar bis März erfolgen. Für die Empfänger heißt das, dass sie im April einmalig 20 Euro mehr erhalten, danach monatlich fünf Euro.
Was steckt im Bildungs- und Teilhabepaket drin?
Für rund 2,5 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern oder Geringverdiener, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld), gibt es neue Leistungen. Sie erhalten Zuschüsse für ein warmes Mittagessen (bis zu zwei Euro, einen Euro müssen Kinder selbst zahlen) in Schule, Kita oder Hort sowie für Nachhilfe. Für eintägige Schul- und Kita-Ausflüge werden jährlich bis zu 30 Euro gezahlt. Zudem gibt es monatlich zehn Euro für die Teilnahme am Vereinsleben.
Das Schulbedarfspaket von 100 Euro gab es bereits. Es bleibt auch weiterhin und wird zusätzlich gezahlt. Da im vorigen August 100 Euro ausgezahlt wurden, gibt es das nächste Geld erst im Spätsommer.

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Die Bundesagentur für Arbeit hat den Städten und Kommunen ihre Unterstützung angeboten, damit die Kinder und ihre Eltern das Bildungspaket schnell nutzen können. Die Jobcenter hätten sich in den letzten Monaten intensiv mit der Umsetzung beschäftigt, hieß es.
Wer finanziert die Reform?
Abgewickelt wird sie wie gehabt von den Kommunen. Die hatten moniert, dass sie schon jetzt an ihre finanziellen Grenzen kommen. Nun werden sie vom Bund entlastet. Er finanziert das Bildungspaket mit 1,6 Milliarden Euro jährlich. Das ist doppelt so viel wie bisher geplant. Darin enthalten sind 400 Millionen Euro für die Verpflegung von Hort-Kindern oder die Finanzierung von zusätzlichen Schulsozialarbeitern. Ab 2014 sinkt der Betrag aif 1,2 Milliarden Euro.
Der Bund nimmt ihnen auch ab 2012 in drei Schritten die Kosten für die Grundsicherung im Alter ab. Die Kosten, die dem Bund dadurch entstehen, sollen durch Einsparungen im Haushalt der Bundesagentur Arbeit kompensiert werden. Vier Milliarden Euro sollen dort pro Jahr gespart werden.
Was geschieht mit den Zuverdiensten von Hartz-IV-Empfängern?
Ab dem 1. Juli dieses Jahres soll für einen Teil der erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher von ihrem Zuverdienst mehr übrig bleiben. Wer mehr als 800 Euro im Monat hinzuverdient, kann bis zu 20 Euro mehr als bisher davon behalten. Davon profitieren gut 300.000 der derzeit etwa 1,4 Millionen Hartz-IV-Aufstocker.
Demnach gilt künftig: Die ersten 100 hinzuverdienten Euro werden nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Zwischen 100 und 1000 Euro werden 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, darüber bis 1200 Euro 90 Prozent.
Wer profitiert sonst noch von der beschlossenen Reform?
Die SPD hatte sich in einigen Punkten in den Hartz-IV-Verhandlungen durchsetzen können. Davon profitieren nun auch rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer. Denn es wird in drei weiteren Branchen Mindestlöhne geben, dazu gehört vor allem die Zeitarbeitsbranche mit einer Million Beschäftigten. Diese Zusage der Bundesregierung muss aber ebenso wie die Entlastung der Kommunen noch in ein entsprechendes Gesetz gegossen werden.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Was-sich-fuer-Hartz-IV-Empfaenger-nun-aendert_aid_969371.html

вторник, 22 февраля 2011 г.

Deutschlands frechster Arbeitsloser

Arno Dübel (* 13. Januar 1956) ist mit 36 Jahren ohne Berufstätigkeit der am längsten auf Kosten des Staates lebende deutsche Bundesbürger. Er wohnt derzeit in Hamburg.
Dübel begann 1974 eine Malerlehre, die er nach zwei Jahren abbrach. Seit da an lebt er von Sozialhilfe und zuletzt von Arbeitslosengeld II. Dübel ist nach eigenen Angaben ein glücklicher Arbeitsloser und hält nichts vom Arbeiten. Laut eigenen Angaben lässt er sich immer krankschreiben, sobald ein Jobangebot oder finanzielle Kürzungen drohen.[1]Im Frühjahr 2010 wurden Dübel laut BILD-Informationen die Bezüge gekürzt, zeitweise bekam er demnach nur noch 100 Euro pro Monat in Lebensmittel-Gutscheinen. Seit Herbst 2010 bekommt er wieder den vollen Hartz IV-Satz ausbezahlt.
Im Januar 2011 brach in Dübels Küche ein Kleinbrand aus. Wie er den Medien berichtete, musste er anschließend neu tapezieren.Arno Dübel war unter anderem bei Johannes B. Kerner zu Gast. Dort pöbelte er unter anderem gegen Ex-Fußball-Manager Reiner Calmund und verhöhnte Leute, die ihm Jobs anboten.Arno Dübel versuchte sich zeitweise als Sänger. Sein erstes Lied „Der Klügere kippt nach“ und der zweite Titel „Einer geht noch, einer geht noch rein...“ sind Anfang 2010 auf dem Markt erschienen.[5] Im März 2010 folgte sein erster Auftritt als Sänger bei der „Schlagersahne-Party“ in Hamburg, was scheinbar auch der letzte Auftritt als Schlagersänger gewesen ist.[6] Später versuchte er sich als Glücksfee - in einem Gewinnspiel auf der eigenen offiziellen Website verloste er ein Apple iPhone 3G.[7] Im Jahr 2011 wird er seine neue Single: "Ich bin doch lieb" rausbringen. Dübel bekam Mitte 2010 Probleme mit der Arbeitsagentur, weil er keine Nachweise über zusätzliche Einkünfte zum Beispiel aus Promotion- und Marketingauftritten erbrachte.
Im Septemer 2010 sicherte sich Tricko Tracko Inc. in Son Carrio, Mallorca die Namensrechte an Arno Dübel für eine Biermarke, die unter dem Namen "Arno's Dübel" auf Mallorca verkauft werden soll. Geplant war ein Dosenbier im unteren Preis-Segment, so soll zum Beispiel „Arno’s Dübel“ 0,33 Liter, „Arno’s Mega-Dübel“ 0,5 Liter und „Arno‘s Giga-Dübel“ 1 Liter enthalten. Der Vertrag wurde angeblich von dem erfolgreichen Komponist, Texter und Produzenten Marco Delgardo [9] und Dübel auf Mallorca unterzeichnet, dieser Plan wurde jedoch offenbar ad acta gelegEinige Kritiker vermuten, dass die Berichtserstattung um Arno Dübel eine Fälschung (Fake) sei. In der Realität sei es demnach schwierig, über Jahre hinweg als ALG-II-Empfänger Jobangebote abzulehnen, ohne schrittweise auf Null sanktioniert zu werden - vor allem, wenn man sich zudem scheinbar öffentlich mit seiner Faulheit brüstet. Die Berichtserstattung um Arno Dübel soll demnach offensichtlich das Klischee des faulen Arbeitslosen bedienen und einem sogenannten Kalkül folgen
http://www.pluspedia.de/index.php/Arno_D%C3%BCbel

четверг, 17 февраля 2011 г.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Hartz-IV-Vorschlag der Ministerpräsidentin

Ministerpräsidentin: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Vorstoß der Ministerpräsidenten von Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Horst Seehofer (CSU), Kurt Beck (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU) den Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger um 8 Euro zu erhöhen ungewöhnlich scharf kritisiert. Dem Hamburger Abendblatt sagte sie: "Es ist nicht die Stunde von drei Ministerpräsidenten, die überlegen, wie sie möglichst viel Geld des Bundes ausgeben können".

Weiter kritisierte sie den Alleingang der Bundesländer: "Die Hartz-IV-Verhandlungen müssen endlich wieder in die normalen Bahnen gelenkt werden." Die Verhandlungen sollen nicht als "der große Wahlkampfschlager" sagte sie mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Gegen die Erhöhung sprach um 8€ sprach sich die Ministerin dann noch einmal deutlich aus: "Die Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro ist seriös berechnet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass es plötzlich zugeht wie auf dem Basar. [...] Es wird weder auf 8 noch auf 17 und schon gar nicht auf 23 Euro hinauslaufen. Politisches Kapital werden nicht diejenigen Parteien schlagen, die am längsten zocken können."

Diese Aussagen zeigen, wie verfahren die Verhandlungen wirklich sind. Selbst wenn sich CDU, SPD und Grüne auf eine Erhöhung um 8 Euro verständigen scheint die FDP bei ihrem strikten 'Nein' bleiben zu wollen. Unter diesen Umständen ist allerdings keine Einigung in Sicht. Je schärfer die Aussagen der beteiligten werden, desto unwahrscheinlicher ist es auch, dass alle Parteien ihr Gesicht wahen können.



http://roadrunnerswelt.blogspot.com/2011/02/sabine-leutheusser-schnarrenberger.html